Hinweise zur Erstellung von Gutachten
für Anträge zu Stipendien im Rahmen der Bayerischen Gleichstellungsförderung 2024 (BGF) – Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
für Anträge zu Stipendien im Rahmen der Bayerischen Gleichstellungsförderung 2024 (BGF) – Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
Bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen kommt dem Gutachten eine entscheidende Bedeutung zu. Wir bitten Sie deshalb, Ihrer Beurteilung strenge Maßstäbe zugrunde zu legen.
Die folgenden Kriterien und Fragen dienen als Anregung für Ihre Begutachtung. Um einen gewissen Grad an Formalisierung zu erreichen und damit auch eine bessere Vergleichbarkeit der Gutachten, bitten wir jedoch dringend die Kriterien zu beachten. Bitte nehmen Sie in jedem Fall eine Gesamtbewertung anhand der Stufung unter Punkt 4 vor.
Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation anhand folgender Kriterien:
Beurteilung des Vorhabens anhand folgender Kriterien:
Die Förderung der Antragstellerin
Bitte senden Sie das Gutachten auf dem Postweg oder per E-Mail an die Frauenbeauftragte der Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München bzw. an frauenbeauftragte@lmu.de
Das Gutachten für die Antragstellerin muss zum Antragsschluss am 12. März 2024 vorliegen. Hierfür genügt eine digitale Übersendung des Gutachtens an obenstehende E-Mail Adresse. Weitere Informationen zur BGF finden Sie unter: www.frauenbeauftragte.lmu.de.
Gutachten von Juniorprofessor*innen können nicht berücksichtigt werden.